BMF: Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von jPöR
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Die Finanzverwaltung hat sich zur Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG bei disquotaler Verlusttragung bei Eigengesellschaften mit mehreren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) als Gesellschafter geäußert.
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