BGH: BGH bestätigt im ersten Cum-Ex-Verfahren Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung
Veröffentlicht von am
Der BGH entschied in einem ersten Verfahren, dass Cum-ex-Geschäfte strafbare Handlungen darstellen und bestätigte, dass die Gewinne aus den Geschäften eingezogen werden können.
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die Übertragung einer Hinzuschätzung von einem Jahr auf ein anderes ohne Nachweis gleicher Betriebsstrukturen nicht zulässig ist. Mehr zum Thema ‚Schätzung’…
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine vom niederländischen „Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds“ gezahlte Altersrente im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil anzusetzen ist. Mehr zum Thema ‚Progressionsvorbehalt’…
Wenn ein Pflegepauschbetrag in der ursprünglichen Steuererklärung nicht beantragt worden ist, stellt sich die Frage, ob ein Einkommensteuerbescheid nachträglich geändert werden kann. Mehr zum Thema ‚Pflegegrade’…Mehr zum Thema ‚Pflege-Pauschbetrag’…
0 Kommentare