erklärten Betriebsaufgabe als Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig sind.
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BFH Pressemitteilung: Kein Anspruch auf Information über die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen
Ein Steuerpflichtiger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf Informationen hinsichtlich der Unterlagen, die der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung zugrunde liegen. Mehr zum Thema ‚Betriebsprüfung’…Mehr zum Thema ‚Auskunftsanspruch’…
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