FG Köln: Von Kraft-Wärmekopplungsanlage erzeugter und selbst verbrauchter Strom
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Das FG Köln hat entschieden, dass bei in einer Kraft-Wärmekopplungsanlage erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom an den Netzbetreiber keine umsatzsteuerliche Lieferung vorliegt.
Der BGH hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nachgereicht werden kann, wenn dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt Weiterlesen…
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