Säumniszuschläge: Sozialversicherung unterstützt von Hochwasser betroffene Arbeitgeber
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Höhere Gewalt erfordert besondere Maßnahmen. Arbeitgeber, die durch die Hochwasserkatastrophe in Teilen Deutschlands in Not geraten sind, dürfen mit der Unterstützung der Einzugsstellen rechnen.
Der BGH hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nachgereicht werden kann, wenn dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt Weiterlesen…
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