Das FG Köln hat entschieden, dass Architekten, die ausschließlich Rendering-Leistungen anbieten und bei deren Tätigkeiten Gestaltungsspielraum besteht, freiberuflich tätig sind.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert