Die Finanzverwaltung äußert sich zu den Auswirkungen von Gesellschafterwechsel in doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert