Umlage für Künstler: Künstlersozialabgabe bleibt 2022 weiterhin stabil
Veröffentlicht von am
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. 2022 soll der Abgabesatz stabil bleiben.
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Mehr zum Thema ‚Rückstellung’…Mehr zum Thema ‚Renteneintritt’…Mehr zum Thema ‚Altersrente’…
Am 2.4.2026 hat der BFH sieben sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Das Schleswig-Holsteinisches FG ist der Auffassung, dass eine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat nicht möglich ist. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Familienkasse’…
0 Kommentare