Umlage für Künstler: Künstlersozialabgabe bleibt 2022 weiterhin stabil
Veröffentlicht von am
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. 2022 soll der Abgabesatz stabil bleiben.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken Stellung bezogen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
Am 6.8.2026 hat der BFH sieben sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person ertragsteuerlich ein immaterielles Wirtschaftsgut und kein bloßes Nutzungsrecht darstellt. Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Wirtschaftsgut’…
0 Kommentare