FG Münster: Keine Kappung der Kirchensteuerprogression bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Veröffentlicht von am
In einem rechtskräftigen Gerichtsbescheid hat das FG Münster zum Erlass von Kirchensteuer wegen Kappung der Progression bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen neben tariflichen Einkünften Stellung genommen.
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Mehr zum Thema ‚Rückstellung’…Mehr zum Thema ‚Renteneintritt’…Mehr zum Thema ‚Altersrente’…
Am 2.4.2026 hat der BFH sieben sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Die Bundesregierung hat am 1.4.2024 das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen mit dem die Luftverkehrsteuersätze auf das Niveau der vor dem 1.5.2024 geltenden gesetzlichen Steuersätze gesenkt werden. Mehr zum Thema ‚Steuerpolitik’…
0 Kommentare