FG Münster: Keine Kappung der Kirchensteuerprogression bei Einkünften aus Kapitalvermögen
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In einem rechtskräftigen Gerichtsbescheid hat das FG Münster zum Erlass von Kirchensteuer wegen Kappung der Progression bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen neben tariflichen Einkünften Stellung genommen.
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