Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Aussagen zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungskosten aktualisiert. Eine wesentliche Neuerung ist, dass nun digitale oder digitalisierte Bewirtungsbelege und Rechnungen akzeptiert werden. In diesem Video erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

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