Bayerisches LfSt: Bemessungsgrundlage für den Haustrunk im Brauereigewerbe
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Das Bayerische LfSt äußert sich zur unentgeltlichen Abgabe von Getränken durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer und der Bemessungsgrundlage für den Haustrunk im Brauereigewerbe.
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