Zu den privaten Veräußerungsgeschäften in der Einkommensteuer gehören auch Veräußerungen von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung jeweils nicht mehr als 10 Jahre beträgt.

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