Einmal PKV immer PKV? Arbeitnehmende sind nur so lange versicherungsfrei in der Krankenversicherung, wie ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils geltende JAEG übersteigt. Grundsätzlich ist eine Rückkehr in die GKV auch bei einer nur vorübergehenden Entgeltminderung möglich.

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