FG Kommentierung: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
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Die Steuerbefreiung für ein Familienheim kann nur für ein einziges Objekt in Betracht kommen. Hierbei besteht keine Möglichkeit zwischen mehreren ererbten Immobilien, die vom Erblasser nacheinander zeitweise selbst genutzt und aufgrund zwingender Gründe jeweils wieder verlassen worden waren, auszuwählen.
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