Arbeitgeber sollen im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens für kurzfristige Minijobs ab 1.1.2022 eine Rückmeldung zu Vorbeschäftigungen erhalten, um die Einhaltung der Zeitgrenzen besser prüfen zu können. Dies besagt eine Neuregelung des Gesetzgebers.

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