Gleichlautende Erlasse: Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG
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Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht.
Die handels- und steuerrechtliche Aufarbeitung betrieblicher Wertpapierdepots hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Was lange Zeit eher ein Spezialthema für wenige vermögensverwaltende Gesellschaften war, gehört heute zunehmend zum Alltag vieler Steuerberater und Weiterlesen…
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