FG Münster: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen einer Hygienefachkraft
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Das FG Münster hat entschieden, dass die Leistungen einer selbstständigen Hygienefachkraft gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind.
Der BGH hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nachgereicht werden kann, wenn dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt Weiterlesen…
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