Da der Fristablauf für die Überbrückungshilfe III am 31.10.2021 auf einen Sonntag fällt, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg beim BMWi nachgefragt, ob es eine Verlängerung analog des § 31 Abs. 3 VwVfG gibt.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert