SfF Berlin: Neubewertung von Grundbesitz und Abgabe digitaler Erklärungen in 2022
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Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin informiert aktuell zur Grundsteuerreform und der Neubewertung von Grundbesitz. Grundeigentümer müssen bis 31.10.2022 eine Erklärung digital abgeben.
Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn von mitteilungspflichtigen Stellen, z. B. Rentenversicherungsträger, Daten an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem Weiterlesen…
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