Der BFH hat in mehreren Urteilen zur mehraktigen einheitlichen Erstausbildung seine bisherigen Abgrenzungskriterien immer wieder verschärft, und daher für mehr Klarheit gesorgt. Trotz dieser „verfeinernden“ Rechtsprechung zum Kindergeld gibt es immer wieder Gestaltungen, die auch an Hand der aktuell geltenden Abgrenzungskriterien nicht eindeutig entschieden werden können.

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