Auch Erbfälle ab dem 1.7.2016 unterliegen der Erbschaftsteuer. Dies hat der BFH bestätigt. Seine Entscheidung war von der Praxis mit Spannung erwartet worden, da insbesondere in Frage gestellt wurde, ob der Gesetzgeber im November 2016 die erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen rückwirkend ab dem 1.7.2016 in Kraft setzen konnte.

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