Die Ende 2020 veröffentlichten Dokumentationsvorschriften zu Verrechnungspreisen in Italien verankerten die Empfehlungen der OECD im nationalen Recht. Die ergänzenden Verrechnungspreisrichtlinien vom September 2021 sowie ein Aufruf zu einer Konsultation mit dem italienischen Finanzamt sollten Unsicherheiten beseitigen. Dadurch ergibt sich ein zusätzlicher Handlungsbedarf, dessen Nichtbeachtung zu Strafen in Italien führen kann.

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