Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde die Insolvenzgeldumlage zuletzt zum 1.1.2021 von 0,06 Prozent auf 0,12 Prozent erhöht. Zum 1.1.2022 sinkt der Umlagesatz nun auf 0,09 Prozent.
Rechtsprechung und Verwaltung wenden die Sachbezugsfreigrenze bei Fitnessverträgen des Arbeitgebers an. Dabei bleiben bis zu 50 EUR im Monat steuerfrei. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Mehr zum Thema ‚Sachbezug’…Mehr zum Thema ‚Freigrenze’…Mehr Weiterlesen…
NRW setzt als erstes Bundesland Künstliche Intelligenz (KI) in der Steuerveranlagung ein. Ab Mai 2025 starten damit vier Pilotfinanzämter des Landes. Mehr zum Thema ‚Künstliche Intelligenz (KI)’…Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…
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