Mitte Oktober erhielten all diejenigen Steuerpflichtigen, die im Frühjahr 2020 die Soforthilfe beantragt hatten, eine schriftliche Aufforderung der Förderstelle, den tatsächlichen Liquiditätsengpass bis spätestens am 19.12.2021 im Zuge des Rückmeldeverfahren zu ermitteln und zu bestätigen. Das stellt viele Mandanten vor Probleme.

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