Der Bundesrat hat am 10.12.2021 umfangreichen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und weiteren Gesetzen zugestimmt. Darin enthalten sind auch Verlängerungen der Regelungen beim Kurzarbeitergeld. So bleiben Einkünfte aus einer, während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung, bis zum 31.3.2022 unberücksichtigt.

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