BFH Kommentierung: Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Werkvertrags
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Die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt.
Die Lieferung von Mieterstrom ist eine eigenständige Hauptleistung, sodass Vermieter beim Kauf einer Photovoltaikanlage die Vorsteuer abziehen können. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Strom’…Mehr zum Thema ‚Lieferung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
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