FG Berlin-Brandenburg und FG Münster: Aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr ab 1.1.2022 nach der FGO
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Die Finangerichte Berlin-Brandenburg und Münster haben darauf hingewiesen, dass Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ab 2022 zum elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet sind.
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