Sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen (z. B. Bitcoins) sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG und damit steuerpflichtig? Oder handelt es sich um steuerfreie Gewinne, weil Kryptowährungen keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind?

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