Wie ist mit der Steuerbilanz zu verfahren, wenn der Steuerpflichtige als Herstellungskosten zu behandelnde Aufwendungen im Jahr ihres Entstehens sofort als Betriebsausgaben abgezogen hat und der Einkommensteuer- bzw. Gewinnfeststellungsbescheid des betreffenden Jahres nach den Vorschriften der AO nicht mehr geändert werden kann?

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