Legt ein Steuerpflichtiger gegen einen Steuer- oder Feststellungsbescheid Einspruch ein, kommt es für die Zulässigkeit des Einspruchs, d.h. für den fristgerechten Eingang beim Finanzamt entscheidend darauf an, wann der Bescheid bekannt gegeben worden ist und wann die Einspruchsfrist endet.

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