Fraglich ist, ob der Gewerbebetrieb des Pächters eines Imbissbetriebs gewerbesteuerlich bereits mit dem Wirksamwerden des Pachtvertrags beginnt, obwohl der Pächter die angepachteten Betriebsräume nicht sofort, sondern erst nach einer mehrwöchigen Renovierung für seine Kundschaft öffnet.

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