Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt der Nutzungsersatz für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer zu Kapitalerträgen. So entschied das FG Münster.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert