Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden bis zum 30.6.2022 verlängert. Außerdem verlängert wird die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von 24 Monate auf 28 Monate. Die regelhafte hälftige Erstattung der SV-Beiträge sowie der Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmende endet jedoch am 31.3.2022.

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