Das Bundeskabinett hat am 23.2.2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Mindestlohn zum 1.10.2022 auf 12 EUR angehoben werden soll. Gleichzeitig soll die Minijob-Grenze auf 520 EUR steigen und sich zukünftig dynamisch am Mindestlohn orientieren.

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