Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Corona-Sonderzahlungen bis 1.500 Euro noch bis März 2022 steuerfrei gewähren. Ergänzend sollen im Kranken- und Pflegebereich gewährte Sonderleistungen bis zu 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden. Was bei der Auszahlung zu beachten ist, lesen Sie hier.

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