Die EU-Kommission hat im April 2021 einen Vorschlag für eine deutliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Dabei geht es um den Kreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen als auch um eine qualitative Verbesserung der Ausgestaltung durch verpflichtend zu beachtende EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS).

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