Kirchensteuerrahmengesetz: Kein Verspätungszuschlag für Kirchensteuer in Niedersachsen
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Um Verpätungszuschläge zur Kirchensteuer zu vermeiden hat der Niedersächsische Landtag am 22.3.2022 das Gesetz zur Änderung des Kirchensteuerrahmengesetzes (KiStRG) beschlossen.
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