Nach wie vor überlassen es die meisten Steuerkanzleien ihren Mandanten, ob sie sich im Fall einer Beschwerde, Kritik oder Anregung an die Kanzlei wenden. Regelmäßige Zufriedenheitsbefragungen gibt es eher selten, obwohl sich damit die Mandantenzufriedenheit deutlich steigern lässt.

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