Private Veräußerungsgeschäfte sind nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG Veräußerungsgeschäfte u.a. bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Liegt ein Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG vor, wenn ein Grundstück innerhalb der 10-Jahresfrist angeschafft und dann zwangsversteigert wird?

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert