Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Antrag auf Steuerbefreiung eines Sanierungsertrags in Altfällen kein rückwirkendes Ereignis ist.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert