Frist bis Mitte Juni 2022: Neustarthilfe 2022 April bis Juni kann ab sofort beantragt werden
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Ab sofort ist es möglich, die Neustarthilfe für das zweite Quartal 2020 zu beantragen. Dabei gelten die die gleichen Bedingungen wie für das erste Quartal.
Das FG Bremen hat entschieden, dass ein Kind nach dem Abbruch eines Bundesfreiwilligendienstes nur dann kindergeldrechtlich zu berücksichtigen ist, wenn es sich nachweislich und ernsthaft um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…
Das BMF hat den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 veröffentlicht. Diese EU-Richtlinie wird auch als DAC 8 bezeichnet und betrifft die Meldepflichten von Krypto-Assets im Bereich der Steuern. Mehr zum Thema ‚Meldepflicht’…Mehr zum Weiterlesen…
Am 3.7.2025 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…
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