BFH Pressemitteilung: Verlängerung eines finanzgerichtlichen Verfahrens infolge der Corona-Pandemie
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Der BFH hat entschieden, dass eine Verzögerung beim Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts, die durch den Beginn der Corona-Pandemie verursacht wurde, nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer führt.
Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn von mitteilungspflichtigen Stellen, z. B. Rentenversicherungsträger, Daten an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem Weiterlesen…
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