BFH Pressemitteilung: Vertraglich auf Mieter umgelegte Grundsteuer gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen
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Die Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, gehört zur Miete und ist deshalb gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn zum Teil hinzuzurechnen.
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