Praxis-Tipp: Betriebsvorrichtungen einer Kfz-Werkstatt
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Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet prinzipiell aus, wenn Gegenstände mitvermietet werden, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. Ist die Überlassung einer Bodenvertiefung für einen Bremsprüfstand sowie die Überlassung einer Werbeanlage für die erweiterte Kürzung schädlich?
Die Finanzverwaltung hat sich in einem BMF-Schreiben zum Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, geäußert. Mehr zum Thema ‚Pensionsrückstellung’…Mehr zum Thema ‚Pensionszusage’…
Wenn ein Elternteil weder Betreuungskosten trägt noch persönlich Betreuungspflichten wahrnimmt, sondern es dem anderen Elternteil überlässt, den Betreuungsbedarf des Kindes durch eigene Betreuungsleistungen oder dadurch zu decken, dass er die Betreuung durch Inanspruchnahme Dritter organisiert, Weiterlesen…
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