Dürfen nach einer unentgeltlichen Betriebsübertragung Aufwendungen, die auf den Zeitraum der Betriebsinhaberschaft des Vorgängers entfallen und wegen bestandskräftiger Veranlagungen des Vorgängers bei diesem nicht mehr gewinnmindernd berücksichtigt werden können, vom Vorgänger im Zeitpunkt der Zahlung  abgezogen werden?

Kategorien: Allgemein

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