Praxis-Tipp: Abtretung der Steuererstattung an Steuerberater und andere Personen
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Steuererstattungsansprüche können nach § 46 Abs. 1 AO abgetreten werden. Es gibt jedoch zusätzliche gesetzliche Anforderungen, durch die der Steuerpflichtige geschützt und der Verwaltungsablauf vereinfacht wird.
Die Lieferung von Mieterstrom ist eine eigenständige Hauptleistung, sodass Vermieter beim Kauf einer Photovoltaikanlage die Vorsteuer abziehen können. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Strom’…Mehr zum Thema ‚Lieferung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
Bei der Berechnung der Beteiligungsquote für das Teilabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG) ist nicht auf die Personengesellschaft selbst, sondern auf deren natürliche Gesellschafter abzustellen. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Weiterlesen…
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