Praxis-Tipp: Abtretung der Steuererstattung an Steuerberater und andere Personen
Veröffentlicht von am
Steuererstattungsansprüche können nach § 46 Abs. 1 AO abgetreten werden. Es gibt jedoch zusätzliche gesetzliche Anforderungen, durch die der Steuerpflichtige geschützt und der Verwaltungsablauf vereinfacht wird.
Ein großangelegtes System zur Hinterziehung von Umsatzsteuer im europäischen Fahrzeughandel hat einen Schaden von rund 300 Mio. EUR verursacht. Mehr zum Thema ‚Steuerhinterziehung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
Der BFH hat entschieden, dass in Kindergeldfällen, die einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, nach Ablauf des bis 31.12.2020 geltenden Übergangszeitraums nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin das EU-Koordinierungsrecht nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und Weiterlesen…
0 Kommentare