Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem EWR-Staat haben, und die auch nicht im Haushalt eines Berechtigten leben, wird grundsätzlich kein Kindergeld gewährt.
Kategorien: Allgemein
0 Kommentare