Bei Forderungsverlusten aus einer mittelbaren GmbH-Beteiligung ist laut einem Urteil des FG Münster auf die mittelbare Beteiligungsquote abzustellen.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert